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   BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95   

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BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95 (https://dejure.org/1995,8727)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.1995 - 2 BvR 513/95 (https://dejure.org/1995,8727)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 (https://dejure.org/1995,8727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu l. gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts richtet, ist die Beschwerdeführerin nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ,208,) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95
    Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts ist demnach, da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zur Ablehnung der begehrten Berufungszulassung führen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 ,344,; 81, 142 ,155,), in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben, ohne daß es auf weitere hiergegen erhobene Rügen ankäme.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylvfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die eine Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ,99,; Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 u.a. -, NVwZ 1993, S. 465 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylvfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die eine Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ,99,; Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 u.a. -, NVwZ 1993, S. 465 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95
    Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts ist demnach, da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wieder zur Ablehnung der begehrten Berufungszulassung führen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 ,344,; 81, 142 ,155,), in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben, ohne daß es auf weitere hiergegen erhobene Rügen ankäme.
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95
    Sollte das Oberverwaltungsgericht die Berufung zulassen, hätte es Gelegenheit, das Urteil insgesamt abzuändern, so daß es auf die weiteren Rügen nicht mehr ankäme (vgl. dazu auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 -, NVwZ Beil. 2/95, S. 9 f.= DVBl 1995, S. 36 ).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).

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